Information
Anforderungen
18+
Mindestalter
Kein Wiedereintritt
- Ushuaïa Ibiza betreibt eine Politik für über 18-Jährige. Personen unter 18 Jahren wird der Eintritt verweigert. Alle Teilnehmer müssen einen gültigen und originalen Ausweis mitbringen (keine Fotos).
- Line-ups, Öffnungs-, Schließ- und Setzeiten sind nicht festgelegt und können sich am Tag ändern.
- Ushuaïa Ibiza übernimmt keine Verantwortung für widrige Wetterbedingungen. Unbefugte Aufnahmen sind nicht erlaubt. Selfie-Sticks sind nicht erlaubt.
- Kein Wiedereintritt erlaubt, sobald Sie den Veranstaltungsort verlassen, müssen Sie erneut zahlen, um Zugang zu erhalten. Bewahren Sie Ihr Ticket auf, bis die Veranstaltung beendet ist.
- Ticket-Rückerstattungen für eine abgesagte Veranstaltung können innerhalb von 48 Stunden nach der abgesagten Veranstaltung beantragt werden.
- Teilnehmer sind jederzeit für ihr persönliches Eigentum verantwortlich und sollten ihre Sachen niemals unbeaufsichtigt lassen.
Wenn Sie Medikamente mitführen müssen, deren Aufbewahrung durch unser Sanitätsteam wünschen oder Unterstützung im Zusammenhang mit einer Behinderung oder einem medizinischen Zustand benötigen, müssen Sie unser Team unter [email protected] kontaktieren.
Falls Sie Ihre Tickets online erworben haben, empfehlen wir Ihnen, uns jeden Unterstützungsbedarf mindestens 72 Stunden vor der Veranstaltung mitzuteilen, die Sie besuchen möchten. Diese Frist ist für die vorherige Bearbeitung und Prüfung der Anfragen im Zusammenhang mit der Barrierefreiheitsrichtlinie des Veranstaltungsortes erforderlich, gegebenenfalls einschließlich der Anfragen für eine Begleitperson. Sollte eine vorherige Mitteilung nicht möglich sein und die Anfrage erst am Einlass des Veranstaltungsortes am Tag der Veranstaltung gestellt werden, muss der Veranstaltungsort die Nachweisdokumente für den geltend gemachten Zustand prüfen und wird die angemessenen Vorkehrungen treffen, die unter den Umständen des jeweiligen Einzelfalls möglich sind, wobei die Verfügbarkeit aller beantragten Unterstützungsmaßnahmen nicht garantiert werden kann.
Medikamente
Medikamente zur sofortigen Einnahme oder Anwendung, die für die Behandlung eines medizinischen Zustands unerlässlich sind, dürfen während des Aufenthalts im Besitz der Gäste verbleiben. Alle übrigen Medikamente können am Tag der Veranstaltung am Einlass vom Sanitätsteam begutachtet und, sofern der Gast dies wünscht, in Verwahrung genommen werden. Bei Medikamenten in beschädigten Blisterverpackungen oder in Situationen, die begründete Zweifel aufkommen lassen, sowie bei objektiven Sicherheitsbedenken ist die Verwahrung dieser Medikamente durch unser Sanitätsteam verpflichtend.
Nachweis der Voraussetzungen
Für die Prüfung der Anfragen kann die freiwillige Vorlage oder Übermittlung von Nachweisdokumenten verlangt werden, die den geltend gemachten Zustand und gegebenenfalls die Notwendigkeit einer Begleitung belegen.
Die vorherige Übermittlung dieser Dokumente ist freiwillig. Wurden sie jedoch nicht im Voraus übermittelt, muss die teilnehmende Person die erforderlichen Nachweisdokumente bereithalten und sie am Tag der Veranstaltung am Einlass dem autorisierten Personal unseres Sanitätsdienstes zur Überprüfung vorlegen.
Zu diesem Zweck wird empfohlen, offizielle Bescheinigungen oder Nachweise zu verwenden, die nur die Informationen enthalten, die zur Überprüfung der Erfüllung der geltenden Voraussetzungen erforderlich sind, und nach Möglichkeit auf die Übermittlung medizinischer Unterlagen mit detaillierten Gesundheitsdaten zu verzichten. Entscheidet sich die betroffene Person freiwillig dafür, medizinische Unterlagen mit besonderen Datenkategorien vorzulegen, werden diese ausschließlich zur Prüfung der entsprechenden Anfrage verwendet. In jedem Fall werden die Unterlagen ausschließlich zu diesen Zwecken geprüft, ihre Verarbeitung beschränkt sich auf die unbedingt erforderlichen Informationen und sie werden nur so lange aufbewahrt, wie es zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten unerlässlich ist, im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften.
Nachweisdokumente in einer anderen Sprache als Spanisch
Für Dokumente, die in einer anderen Sprache als Spanisch oder Englisch verfasst sind, kann eine ausreichende Übersetzung oder ein anderes Mittel erforderlich sein, das es dem Veranstaltungsort ermöglicht, ihren Inhalt angemessen zu überprüfen. Können die Dokumente nicht hinreichend verstanden oder ausgelegt werden, ist der Veranstaltungsort unter Umständen nicht in der Lage, die Anfrage zu prüfen. All dies dient dazu, eine korrekte Betreuung zu gewährleisten, den geltend gemachten Zustand angemessen zu überprüfen und die Integrität des Verfahrens zu schützen.
Anfragen für eine Begleitperson
Es wird empfohlen, jede Anfrage im Zusammenhang mit der Teilnahme einer Begleitperson vorab per E-Mail mitzuteilen. Der kostenlose Zutritt der Begleitperson setzt die Erfüllung der in der Barrierefreiheitsrichtlinie des Veranstaltungsortes festgelegten Voraussetzungen sowie die ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch den Veranstaltungsort voraus.
Das Vorliegen einer Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder eines medizinischen Zustands begründet für sich genommen keinen automatischen Anspruch auf die Genehmigung des kostenlosen Zutritts einer Begleitperson.
Anfragen für eine kostenlose Begleitperson werden individuell, objektiv, verhältnismäßig und diskriminierungsfrei geprüft, unter Berücksichtigung der konkreten Umstände der antragstellenden Person und der vorgelegten Dokumente, um festzustellen, ob die Genehmigung einer kostenlosen Begleitperson erforderlich ist, um den Zugang und die Teilnahme unter gleichen Bedingungen für Personen zu gewährleisten, die aufgrund einer Behinderung oder einer vergleichbaren Situation persönliche Unterstützung benötigen, um Zugang zu erhalten, sich fortzubewegen, sich zu orientieren, zu kommunizieren oder das Erlebnis unter gleichwertigen Bedingungen wie die übrigen Gäste zu genießen. Diese Maßnahme wird als angemessene Vorkehrung und zur Wahrung der Grundsätze der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung gemäß dem spanischen Königlichen Gesetzesdekret 1/2013 vom 29. November getroffen. Dabei werden insbesondere offizielle Bescheinigungen berücksichtigt, die die Notwendigkeit der Unterstützung durch eine dritte Person oder einer Begleitung belegen, sowie alle gleichwertigen Dokumente, die diese Notwendigkeit objektiv nachweisen.
Die Vorlage solcher Bescheinigungen oder Dokumente stellt einen relevanten Faktor für die Prüfung der Anfrage dar, begründet jedoch nicht automatisch einen Anspruch auf die Genehmigung einer kostenlosen Begleitperson.
Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch den Veranstaltungsort muss jede Begleitperson über ein gültiges Ticket für den Zutritt zur Veranstaltung verfügen.
Folgen fehlender Nachweise oder fehlender vorheriger Mitteilung
Wird der Unterstützungsbedarf nicht innerhalb der angegebenen Frist vorab mitgeteilt, kann dies eine effiziente Bearbeitung der Anfrage verhindern. Werden die erforderlichen Dokumente oder Nachweise nicht vorab übermittelt, muss ihre Überprüfung am Tag der Veranstaltung am Einlass des Veranstaltungsortes erfolgen.
Bis diese Überprüfung erfolgt ist, kann weder die Genehmigung noch die Verfügbarkeit der beantragten Leistungen oder Vergünstigungen, wie etwa der kostenlose Zutritt der Begleitperson, garantiert werden. Wird die Erfüllung der in der Barrierefreiheitsrichtlinie vorgesehenen Voraussetzungen nicht nachgewiesen, können diese Leistungen, Vergünstigungen oder Genehmigungen verweigert werden, ohne dass daraus ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung entsteht.
Termine
Lineup Sa. 26 Sept.
Maceo Plex
Nic Fanciulli
M-High
Antares
Raul Rodriguez